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Allgemeine
Geschäftsbedingungen Meerkötter Werkstattbedarf
Allgemeine
Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
I. Allgemeines
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge und Lieferungen,
sofern sie nicht mit ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers
abgeändert worden sind. Abweichende allgemeine Bedingungen des
Käufers gelten nur dann, wenn wir ihnen ausdrücklich zustimmen.
II.
Angebot und Lieferumfang
1. Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Die zu dem Angebot
gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und
Maßangaben sind nur Annäherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet werden. Stellt der Verkäufer dem Käufer
Zeichnungen oder technische Unterlagen über den zu liefernden technischen
Kaufgegenstand zur Verfügung, so bleiben diese Eigentum des Verkäufers.
2. Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot.
Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme
der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb
von 2 Wochen schriftlich bestätigt oder den Kaufgegenstand geliefert
hat. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung
der Bestellung unverzüglich nach Klärung der Lieferbarkeit
schriftlich mitzuteilen.
3. Zusicherung von Eigenschaften, Nebenabreden und Änderungen sollen
vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.
4. Konstruktions- und Formänderungen des Liefergegenstandes bleiben
vorbehalten, soweit der Liefergegenstand nicht erheblich geändert,
der Verwendungszweck nicht eingeschränkt wird und die Änderungen
für den Käufer zumutbar sind.
5. Werden dem Verkäufer, ohne dass ihn ein Verschulden trifft,
erst nach Vertragsabschluß Tatsachen bekannt, die begründete
Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers entstehen lassen,
ist der Verkäufer berechtigt, angemessene Sicherheiten zu verlangen.
Stellt der Käufer in angemessener Frist diese Sicherheiten nicht,
so ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
III. Preise, Zahlungsbedingungen
1. Die Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, sofort
ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit zur Zahlung
innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
2. Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig.
Wechsel und Scheck werden stets nur zahlungshalber, nicht an Zahlungs
statt hereingenommen. Im Falle eines Schecks- oder Wechselprotestes
kann der Verkäufer Zug um Zug unter Rückgabe des Schecks oder
des Wechsels sofortige Barzahlung verlangen.
3. Sind bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr
als 4 Monaten wesentliche Kostensteigerungen bei dem Kaufobjekt eingetreten,
die aus der Sicht des Verkäufers das Verhältnis von Leistung
und Gegenleistung unangemessen erscheinen lassen, hat der Verkäufer
das Recht, vom Käufer erneute Verhandlungen über den Kaufpreis
zu verlangen.
4. Bei Geschäften mit Kaufleuten ist von Nettopreisen (ab Werk)
zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer auszugehen.
Für die Preisberechnung sind Maße und Messungen an der Verladestelle
verbindlich.
5. Die Preise schließen Verpackung, Fracht und Transportversicherung
nicht mit ein, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart
worden ist.
6. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1,25 % pro Monat zuzüglich
eines eventuellen sonstigen Verzugsschadens zu fordern, es sei denn,
der Verkäufer weist eine höhere Belastung mit höherem
Zinssatz nach bzw. der Käufer weist eine niedrigere Zinsbelastung
nach. Die Zinsen sind sofort fällig.
7. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt sind, unbestritten oder vom Verkäufer
anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechtes
insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht.
8. In Abweichung von den §§ 366, 367 BGB wird eine Zahlung
des Käufers zuerst auf die älteste Forderung verrechnet.
9. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach,
so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig
zu stellen. Der Verkäufer ist außerdem berechtigt, für
durchgeführte Lieferungen sofortige Zahlung oder Sicherheitsleistung
und für alle noch zu erbringenden Lieferungen oder Leistungen oder
Teile davon Vorauszahlungen zu verlangen.
10. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ansprüche aus unserer
Geschäftsverbindung abzutreten.
11. Rechnungsverwaltungsgebühren (RVG) bei Rechnungsbeträgen
bis 25,- . netto werden 4,- . RVG berechnet. Bei Rechunungsbeträgen
von 25,01 . bis 100,- . werden 2,- . RVG berechnet.
IV. Lieferzeit
1. Lieferfristen und -termine gelten als nur annähernd vereinbart,
es sei denn, dass der Verkäufer eine schriftliche Zusage ausdrücklich
als verbindlich gegeben hat.
2. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei höherer
Gewalt, Arbeitskämpfen, Unruhen, behördlichen Maßnahmen,
Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten und sonstigen unvorhersehbaren,
unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen für die Dauer der
Störung. Der Verkäufer ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren
unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und seine
Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und
Glauben anzupassen.
3. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang und für den Fall,
dass dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint,
zulässig.
4. Mit der Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferungsort durch
den Verkäufer geht die Gefahr auf den Käufer über.
5. Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den
Käufer, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen
Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen,
in aller Regel 14 Tage betragenden Nachfrist zu Erbringung der Leistung
und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen
werde. Liegt seitens des Verkäufers lediglich leichte Fahrlässigkeit
vor, ist der Schadensersatz auf die Mehraufwendung für einen Deckungsverkauf
oder eine Ersatzvornahme beschränkt.
V. Mängelrüge, Gewährleistung und Garantie
1. Für Mängel der Lieferung . außer bei zugesicherten
Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten . haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie
folgt:
a.) Für alle Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen
ab Gefahrübergang. Bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung
beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monaten. Wird im Rahmen
der Gewährleistung nachgebessert oder nachgeliefert, löst
dies keinen neuen Beginn der Gewährleistungsfrist aus.
b.) Bei gebrauchten Waren beträgt die Gewährleistungsfrist
ab Gefahrübergang bei privater Nutzung 12 Monaten, bei gewerblicher
und/oder beruflicher Nutzung wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
2. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen
auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Kalendertagen durch
schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen, andernfalls
gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, uns oder unseren Erfüllungsgehilfen
fällt Arglist zur Last. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Ware
beim Käufer.
3. Bei beiderseitigem Handelsgeschäft unter Kaufleuten bleiben
die §§ 377, 378 HGB unberührt.
4. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber
verfügen, d.h., sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet
werden, bis eine Einigung für die Abwicklung der Reklamation erzielt
ist bzw. ein Beweissicherheitsverfahren durch einen von der Handwerkskammer
bzw. IHK am Sitz des Käufers benannten Sachverständigen erfolgt.
5. Transportschäden sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.
Die erforderlichen Formalitäten hat der Käufer mit dem Frachtführer
zu regeln. Soweit handelsüblicher Bruch, Schwund usw. in zumutbarem
Rahmen bleiben, kann dies nicht beanstandet werden.
6. Bei berechtigter Beanstandung erfolgt nach Wahl des Verkäufers
Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung. Mehrfache Nachbesserungen
sind zulässig.
7.
Im Falle der Mangelbeseitigung ist der Verkäufer verpflichtet,
alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten zu tragen,
soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an
einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
8. Wenn der Verkäufer eine ihm gestellte angemessene Nachfrist
verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern
oder ihm Nachbesserungen bzw. Ersatzlieferungen unmöglich ist,
fehlschlägt oder vom Verkäufer verweigert wird, steht dem
Käufer, der nicht Verbraucher ist, unter Ausschluss aller weiteren
Ansprüche nur das Recht zu, von dem Vertrag zurückzutreten
oder den Kaufpreis zu mindern.
9. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die
entstanden sind infolge normaler Abnutzung, mangelhafter Einbau- und
Montagearbeiten oder fehlerhafter Inbetriebsetzung soweit von uns nicht
verschuldet, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Wartung,
nicht sachgemäßer Beanspruchung sowie Nichtbeachtung der
Montage
oder Bedienungsanleitung und der einschlägigen Normen. Die Gewährleistung
erstreckt sich insbesondere nicht auf die Abnutzung von Verschleißteilen.
Verschleißteile sind alle sich drehenden Teile, alle Antriebsteile
und Werkzeuge. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen
auch dann, wenn ohne unsere Genehmigung seitens des Bestellers oder
eines Dritten Änderungs-oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen
werden.
10. Gibt der Käufer uns keine Gelegenheit und angemessene Zeit,
uns von dem Mangel zu überzeugen und gegebenenfalls die erforderliche
Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vorzunehmen,
entfallen alle Mängelansprüche.
11. Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere wegen Fehlens
zugesicherter Eigenschaften oder aufgrund von Schäden, die nicht
an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden, soweit gesetzlich
zulässig, ausgeschlossen.
VI. Haftungsbeschränkung
1. Der Verkäufer haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit
und Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Fehlen zugesicherter
Eigenschaften. Darüber hinaus nicht ausdrücklich in diesen
Bedingungen zugestandene Ansprüche werden ausgeschlossen, in jedem
Fall aber auf die bei Vertragsabschluss voraussehbaren Schäden
sowie der Höhe nach auf den Lieferwert begrenzt.
2. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt
ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
In den Fällen grober Fahrlässigkeit durch einfache Erfüllungsgehilfen
haftet der Verkäufer auf Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens.
3. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.
4. Die Regelung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz
sowie für die Fälle des Unvermögens oder der Unmöglichkeit.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Kaufsache
bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
2. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen
Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer,
ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum
des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer
gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentümer an
der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware
zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit
nicht dem Verkäufer gehörender Ware gemäß §§
947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der Verkäufer
Miteigentum entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der
Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum,
so überträgt er schon jetzt an den Verkäufer Miteigentum
nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen
Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer
hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers
stehenden Ware, die ihm als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden
Bestimmung gilt, unentgeltlich zu verwahren.
3. Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer
gehörenden Ware veräußert, so tritt der Käufer
schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehende Forderung
in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und
Rang von dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wert
der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des Verkäufers zuzüglich
eines Sicherungsaufschlages von 10 %, der jedoch außer Ansatz
bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegen stehen. Steht die weiter
veräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Verkäufers,
so erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf den Betrag, der dem
Anteil des Verkäufers an dem Miteigentum entspricht.
4. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln,
solange der Kaufgegenstand nicht in das Eigentum des Käufers übergegangen
ist. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Gefahr gegen
Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu
versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind,
muss der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
5. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt
des Widerrufs zur Einziehung an den Verkäufer abgetretenen Forderungen.
Der Verkäufer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch
machen, solange der Verkäufer seinen Zahlungsverpflichtungen, auch
gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers
hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen
und diesen die Abtretung anzuzeigen; der Verkäufer ist ermächtigt,
den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.
6. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware
oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer
unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen
Unterlagen zu unterrichten.
7. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung des Insolvenzverfahrens, gerichtlichen
oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren, erlöscht das
Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der
Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen
Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung
ebenfalls. Dieses gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters.
8. Für die ordnungsgemäße Erfüllung der Verbindlichkeiten
des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, angemessene Sicherheiten
zu fordern. Übersteigt der Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen um mehr als 20 %, so ist der Verkäufer insoweit zur
Rückübertragung oder Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet.
VIII. Rücknahme
Bei Rücknahme wird für die Lagerware eine Bearbeitungsgebühr
in Höhe von 10 % des Warenwertes, mind. jedoch 10 . vereinbart.
Bei Kommissionsware (Sonderbestellungen und -Anfertigungen) ist eine
Rückgabe ausgeschlossen. Die Rückgabe erfolgt nur nach vorheriger
Genehmigung durch den Verkäufer.
IX.
Datenschutz
Der Käufer wird hiermit darüber informiert, dass der Verkäufer
die im Rahmen der Geschäftsverbindungen gewonnen personenbezogenen
Daten gemäß der Bestimmung des Bundesdatenschutzgesetzes
verarbeitet.
X.
Gerichtsstand / Erfüllungsort
1. Sofern sich aus dem Kaufvertrag bzw. der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Verkäufers
Erfüllungsort.
2. Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel-
und Scheckprozesses, ist der Geschäftssitz des Verkäufers
Gerichtsstand, wenn der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person
des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen
ist. Der Verkäufer ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers
zu klagen.
3. Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
XI. Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden oder
sollte sich eine Lücke im Vertrag ergeben, so berührt das
die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie
können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat
ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail)
oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen
wird – durch Rücksendung der Sache – widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch
nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden
Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung)
und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten
gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit §
1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß
§ 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung
des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Meerkötter
Werkstattbedarf
Heinrich-Hertz-Str. 13
46325 Borken Westf.
Fax
02861 80 40 147
Widerrufsfolgen
Im
Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise
nicht, oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,
müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der
Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung
der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie
Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre
zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen
Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen
sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. „Sie haben die
Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware
der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden
Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn
Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs
noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte
Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung
für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen
müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist
beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung
oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende
der Widerrufsbelehrung
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Stand: 16. September 2008
Meerkötter
Werkstattbedarf
Heinrich-Hertz-Str. 13
46325 Borken Westf.
Tel
02861 80 40 146
Ust-IdNr.
DE815005739
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